ADMINISTRATIVES

  • 10-er Abonnemente sind mit Rechnung erhältlich. Zahlungsfrist 10 Tage netto.
  • Die Abonnemente sind ein halbes Jahr gültig.
  • Abonnente werden ausgefüllt und vor dem Training unaufgefordert vorgewiesen.
  • Privatstunden können einzeln oder ebenfalls im 10-er Abonnement gebucht werden.
  • Kurzfristige Absage des Trainings (weniger als 24 Stunden), vergessen und unabgemeldetes Fernbleiben der Trainingseinheit wird zu 100% verrechnet.
  • Bei Trainingsabbruch, unabgemeldetem Nichterscheinen, Verfalls des Abonnements oder Trainingsausschluss, wird kein Geld rückerstattet.

TRAINING / UMGANGSFORM

  • Die Hunde werden angeleint zum Treffpunkt geführt.
  • Die auf der Homepage unter > Mensch > Trainingsmaterial aufgeführten Untensilien werden zu jedem Training mitgebracht.
  • Es dürfen nur gesunde Hunde am Training und an Workshops teilnehmen.
  • Hunde die noch nicht gut Leinen laufen können, dürfen (noch) nicht am Halsband geführt werden, sie müssen ein gut sitzendes Brustgeschirr tragen (keine "Norweger").
  • Die Hunde müssen aktuell geimpft und entwurmt sein.
  • Hündinnen dürfen während der Läufigkeit nur nach Absprache mit der Trainerin teilnehmen.
  • Der «hundegerechte» Abstand zu den anderen Hunden wird eingehalten.
  • Vor dem Training wird der Trainerin unaufgefordert das abgebuchte Trainingsabonnement vorgewiesen.
  • Die Hundehalter*innen nehmen aktiv am Training teil und bemühen sich ihre Hunde achtsam und mit dem nötigen Verständnis für den Hund zu führen und zu lehren.
  • Mit Hunden vertraute Kinder und Jugendliche können nach absolvierter Instruktions-Privatstunde ab dem 12. Lebensjahr ohne Begleitung von Erwachsenen teilnehmen. Sie werden, ohne zusätzliche Verantwortung der Kursleiterin, wie erwachsene Teilnehmer*innen behandelt.
  • Der Umgang unter den Teilnehmer*innen ist achtsam und freundlich.
  • Den Anweisungen der Trainerin ist Folge zu leisten.
  • Wiederkehrende Störungen des Unterrichts oder der Gruppe, können zum Ausschluss des Trainings führen.
  • Bei Handlungsbedarf ist die Trainerin berechtigt für die Trainingsstunde das Tragen eines Maulkorbs zu verfügen.
  • Komme ich in Kenntnis, dass Teilnehmende tierschutzrelevante Methoden anwenden, führt dies zum sofortigen Ausschluss aus meiner Hundeschule. Im Weiteren nehme ich meine Pflicht wahr, dem kantonalen Veterinäramt eine entsprechende Meldung zu machen.

ZAHLUNGEN UND ANNULATATIONEN

  • LERNSPAZIERGÄNGE: Das Abonnement ist im voraus zu bezahlen. Kurzfristige Absage des Trainings (weniger als 24 Stunden), vergessen und unabgemeldetes Fernbleiben der Trainingseinheit wird zu 100% verrechnet. Bei Trainingsabbruch, Verfall des Abonnements und Trainingsausschluss, wird kein Geld rückerstattet.
  • WORKSHOPS, TAGESKURSE: Bei Absagen bis 2 Wochen vor Durchführungstermin wird ein Unkostenbeitrag von einem Drittel der Kurskosten verlangt, danach ist der ganze Betrag geschuldet. Die Person welche annuliert, hilft aktiv den Kursplatz wieder passend zu besetzen, so können die Annulations-/Kurskosten gegebenenfalls vermieden werden. Bei unabgemeldetem Nichterscheinen werden die gesamten Kurskosten plus ein Administrationsbetrag von CHF 50 erhoben. Bei Abbruch oder Ausschluss aus dem Workshop wird kein Geld rückerstattet.
  • TRAININGSWOCHEN: Bei Absagen bis 8 Wochen vor Durchführungstermin wird als Unkostenbeitrag die Hälfte der Kurskosten verlangt, danach ist der ganze Betrag geschuldet. Die Person welche annuliert, hilft aktiv den Kursplatz wieder passend zu besetzen, so können die Annulations-/Kurskosten gegebenenfalls vermieden werden. Bei unabgemeldetem Nichterscheinen werden die gesamten Kurskosten plus ein Administrationsbetrag von CHF 50 erhoben. Bei Abbruch all meiner Angebote oder Ausschluss aus derselbigen wird kein Geld rückerstattet.

GERICHTSSTAND

  • Gerichtsstand ist Bern.