SKN SACHKUNDENACHWEIS

Der SKN Art 68 Abs 1&2 TSchV, war seit 1. September 2008 bis Ende Dezember 2016 obligatorisch. Seit 1. Januar 2017 sind kantonale Regelungen in Ausarbeitung.

Auf Nachfrage hin, biete ich den SKN Theorie- und Praxiskurs weiterhin an. Weitere Auskünfte auf Anfrage.

Der erste freiwillige Praxiskurs habe ich im Mai 2017 mit sehr engagierten Nicht-Ersthundehalterinnen und- halter durchgeführt. Es war eine Freude!